Bus, Bahn, Parkplätze, iamo
Wer kann, kommt am besten mit Bus oder Bahn – das spart Stress und Parkplatzsuche!
Das Festgelände ist während der Festzeiten für den gesamten Verkehr gesperrt (Ausnahme Rettungsfahrzeute)
Die Verkehrsführung ist währende des Dorffestes ausreichend beschildert.
▶ Freitag und Samstag: Ab Hüttikon:
18:08 bis 00:37 alle 30min und retour
▶ Samstag und Sonntag: Ab Hüttikon:
11:07 bis 18:07 alle 30 Min und retour
▶ Ab Otelfingen bis Regensdorf:
11:13 bis 19:13 & 19:48 bis 23:48 alle 30 Min
▶Ab Otelfingen bis Dällikon, Seitenacker:
00:12 und 00:42
▶ Freitag und Samstag:
Zusätzliche Fahrten alle 30 Min:
Ab Otelfingen Bahnhof nach Boppelsen bis 00:04, Letzte Fahrt um 00:31
Ab Boppelsen nach Otelfingen Bahnhof bis 00:16
▶ Sonntag:
Zusätzliche Fahrten alle 30 Min
von Otelfingen Bahnhof nach Boppelsen von 11:34 bis 18:04
Ab Boppelsen bis Otelfingen, Bahnhof von 11:16 bis 17:46
▶ Abfahrten Sa/So ab Otelfingen Landstrasse um 01:17, 02:17, 03:17, 04:17
▶ Fahrt via Boppelsen, Buchs, Adlikon und Watt nach Regensdorf, von dort aus wird die normale Runde durchs Furttal gefahren
Die S-Bahnen (S und SN) verkehren gemäss normalem SBB-Fahrplan! Alle Fahrplan-Informationen finden Sie
auch auf der SBB-App
Es besteht die Möglichkeit, die neuen autonomen Fahrzeuge für eine Probefahrt vom Festgelände nach Boppelsen und wieder zurück zu benutzen und zu testen. Der Standort für den Einstieg ist an der Kreuzung Vorderdorfstrasse /Sonnenrain und ist auf dem Dorffest-Plan mit iamo bezeichnet.
Es stehen kostenpflichtige Parkplätze bei der Brühlwiese / Würenloserstrasse zur Verfügung. Die Parkplätze sind
ausgeschildert und die Kosten betragen pauschal CHF 5.– pro Tag.
Alternativ (nur bei schlechtem Wetter) besteht die Möglichkeit auf dem Parkplatz (grüne Plätze) des Migros-Golfparkplatz zu parkieren (gebührenpflichtig)
Die Zufahrt zu den Parkplätzen sind entsprechend beschildert.
Es stehen kostenlose Zweirad-Parkplätze bei den Festeingängen (Hinterdorfstrasse Süd und am Friedhofweg beim Autoscooter) zur Verfügung. Bitte die Zweiräder nicht wild im Festgelände oder Dorfbereich abstellen und die ausgeschilderten Flächen benutzen.
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